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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich 1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für die Rechtsbeziehungen der American Group Telecomunicaciones S.L. (nachfolgend „AMG“ genannt) mit ihren Kunden. Sie finden auch auf hiermit im Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen, sowie Beseitigung von Störungen Anwendung. Grundsätzlich bestehen vertragliche Beziehungen immer zwischen dem Endkunden und dem jeweiligen Operator. Insofern haftet AMG nicht für Schäden, die aus der Vertragserfüllung des Operators gegenüber dem Kunden entstehen können, gleich aus welchem Grund.
1.2 Die Rechte und Pflichten des Kunden und der AMG ergeben sich in folgender Reihenfolge zunächst aus dem Kundenauftrag, sodann aus der Auftragsbestätigung, der jeweiligen Preisliste, den jeweiligen Sonderbedingungen/ Leistungsbeschreibungen und diesen AGB. Im Falle von Widersprüchen gelten die Bestimmungen der jeweils vorrangigen Regelung.
1.3 Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
2. Zustandekommen des Vertrages/ Vertragsänderungen/ Umzug
2.1. Der Vertrag kommt mit dem Zugang eines Auftrages durch den Kunden bei der AMG zustande oder mit der erstmaligen Leistungsbereitstellung. AMG kann die Annahme des Auftrages des Kunden ohne Angabe von Gründen verweigern.
2.2. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Netzzugang zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz zur Verfügung zu stellen.
2.3 Beauftragt der Kunde eine Änderung (z.B. Tarifwechsel) des Vertrages oder soll der Anschluss im Rahmen eines Umzuges umgeschaltet werden, so gelten die Regelungen der Ziff. 2.1 und 2.2 für die Änderung/den Umzugsauftrag entsprechend.
3. Leistungen der AMG
Die von AMG zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vertragsgrundlagen gemäß Ziffer 1.3 dieser AGB. Ergänzend gilt folgendes:
3.1. Soweit AMG eine Leistung zu erbringen oder bereitzustellen hat, die von erforderlichen Vorleistungen Dritter (z.B. Verfügbarkeit von Übertragungswegen oder Einrichtungen anderer Netzbetreiber und Anbieter) oder Genehmigungen abhängig sind, steht die Verpflichtung der AMG unter dem Vorbehalt dass diese tatsächlich, rechtzeitig und in entsprechender Qualität erfolgen. Eine Haftung oder Leistungspflicht der AMG entfällt insoweit. 3.2 In Fällen höherer Gewalt ist AMG von der Leistungspflicht befreit. Als Fälle höherer Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse, sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Hierzu zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen und eine Unterbrechung der Stromversorgung von mehr als vier Stunden.
3.3 AMG bemüht sich, den Kunden in jedem Fall von einer längeren Leistungseinstellung oder –beschränkung zu unterrichten. Ist der Kunde auf eine ununterbrochene Nutzung der vertraglichen Leistung oder auf eine jederzeitige Verbindungsmöglichkeit unter Nutzung der vertraglichen Leistung angewiesen und hat er dies AMG schriftlich unter Angabe von Gründen mitgeteilt, wird AMG den Kunden darüber hinaus über jede voraussehbare Leistungseinstellung oder –beschränkung und deren Beginn im Vorhinein unterrichten. Diese Mitteilungspflicht besteht nicht, wenn die Unterrichtung nach den jeweiligen Umständen objektiv vor Beginn der Leistungseinstellung oder –beschränkung nicht möglich ist oder die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen verzögern würde.
3.4 Von AMG beim Kunden installierte Einrichtungen bzw. zur Nutzung überlassene Geräte bleiben Eigentum der AMG, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung von Neugeräten /-einrichtungen. Der Kunde hat auf seine Kosten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die ihm überlassenen Geräte an AMG unverzüglich ordnungsgemäß zurück zu geben. Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Gegenständen ist ausgeschlossen. Demontage und Rücktransport werden auf besonderen Auftrag des Kunden von AMG gegen Abrechnung von Arbeitslohn, Fahrtkosten und Materialverbrauch vorgenommen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Bei Verlust oder im Schadensfall wird dem Kunden der Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. AMG ist jedoch bis zum Vertragsende berechtigt, dem Kunden durch entsprechende Mitteilung in Textform das Eigentum unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung mit Wirkung zum Vertragsende unentgeltlich zu übertragen. 3.5 AMG ist berechtigt, Leistungen vorübergehend zu beschränken oder zu sperren, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam oder Computerviren, /-würmern, /-trojanern, Hack-/ Dos-Attacken o. ä. oder zur Durchführung betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Kommt es innerhalb kurzer Zeit (unter sechs Monaten) aufgrund von kundenseitigem Fehlverhalten zu einer solchen vorläufigen Sperre, ist AMG berechtigt, die erneute Entsperrung von einer Gebühr abhängig zu machen oder den Vertrag fristlos zu kündigen.
4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
4.1 Sobald dem Kunden erstmalig die Leistung von AMG bereitgestellt wird, hat er diese unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und offensichtliche und/ oder festgestellte Mängel anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der von AMG geschuldeten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich AMG anzuzeigen. Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist AMG berechtigt, dem Kunden die durch die Fehlersuche, Mängelbeseitigung bzw. Entstörung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
4.2 Der Kunde stellt für die Vertragsdauer auf seine Kosten Strom, Erdung und Raum für die technischen Einrichtungen bereit, die bei ihm zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung durch AMG erforderlich sind.
4.3 Überlassene Einrichtungen sind vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung oder magnetische Wirkungen zu bewahren. Endeinrichtungen dürfen nicht angeschlossen bzw. benutzt werden, wenn ihre Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen unzulässig ist. 4.4 Arbeiten am Datenübertragungseinrichtungen sind ausschließlich AMG oder von AMG Beauftragten vorbehalten. Hierzu stellt der Kunde unentgeltlich im erforderlichen Umfang Informationen zur Verfügung. Stellt der Kunde die erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung, ist AMG berechtigt, die Arbeiten zu verweigern.
4.5 Der Kunde hat AMG zur Sicherstellung ihrer Leistung und zur Beseitigung von Störungen im Telekommunikationsnetz Zugang zu den Einrichtungen zu gewähren, die sich in seinen Räumen bzw. auf seinem Grundstück befinden. Gewährt der Kunde keinen Zutritt oder ist er in angemessener Frist nicht erreichbar, ist AMG bei Störungen berechtigt, den Kunden vom Netz zu trennen. Gewährt der Kunde keinen Zutritt oder ist er in angemessener Frist nicht erreichbar, kann AMG die Sicherstellung der Leistung nicht gewährleisten. Der Kunde wird in diesem Fall von seiner Leistungspflicht nicht befreit. Der Kunde hat auf Verlangen AMG auch die Überprüfung seiner Endgeräte zu gestatten, es sei denn, dass diese als Störungsursache technisch nicht in Betracht kommen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. 4.6 Der Kunde darf die ihm erbrachten Leistungen nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang und nur nach Maßgabe der jeweils gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf der Kunde keine beleidigenden, verleumderischen, volksverhetzenden, pornografischen, sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte über das Netz der AMG und/oder das Internet verbreiten oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung zum Abruf durch Dritte Vorschub leisten. Der Kunde hat bei der Nutzung insbesondere auch den Urheber- und Datenschutz sowie das Wettbewerbsrecht zu wahren. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass von seinen Endgeräten keine Störungen im Netz der AMG oder der sonstigen Netzteilnehmer verursacht werden. Bei einem Verstoß gilt Ziff. 3.5.
4.7 Der Kunde hat AMG auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die wegen der Verletzung der Pflichten nach Ziffer 4.6 dieser AGB oder aufgrund sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden erhoben werden.
4.8 Besteht ein plausibler Verdacht, dass der Kunde die Pflichten nach Ziff. 4.6 verletzt, kann AMG die Nutzung des Kunden vorläufig sperren bzw. beschränken. Der Kunde ist hierüber möglichst 48 Stunden im Voraus zu informieren. Dies gilt nicht, wenn nach der Verdachtslage Gefahr im Verzug besteht. Wird der Verdacht einer Pflichtverletzung nach Ziff. 4.6 vom Kunden beseitigt, wird die Sperre/Beschränkung unverzüglich aufgehoben. Bestätigt der Kunde schriftlich AMG, dass er eine Pflichtverletzung nach Ziff. 4.6 beseitigt hat bzw. zukünftig unterlässt, so wird die Sperre bzw. Beschränkung aufgehoben. Ist die Pflichtverletzung entgegen der Bestätigung nicht beseitigt bzw. wiederholt der Kunde schuldhaft die Pflichtverletzung, so kann AMG ohne weitere Abmahnung den Vertrag fristlos kündigen. Beruht der Verdacht auf der Geltendmachung der Verletzung von Rechten Dritter durch die betroffenen Dritten, wird AMG den Kunden auch hierüber informieren. Der Kunde hat dann einen Anspruch auf Aufhebung der Sperre bzw. Beschränkung, wenn er eine gerichtliche oder behördliche Verfügung vorlegt, die er gegen den Dritten erwirkt hat. 4.9 Soweit der Kunde die vertragsgemäßen Leistungen von AMG zur Versendung von Daten nutzt, oder durch fehlerhafte Leistungen der AMG Daten beim Kunden selbst verloren gehen oder beschädigt werden können, ist er zur vorsorglichen Schadensminderung verpflichtet, seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen so zu sichern, dass diese bei Verlust aus in maschinenlesbarer Form bereitgestelltem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
4.10 Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung seines Namens, seiner Wohn- oder Geschäftsanschrift, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und im Falle der erteilten Einzugsermächtigung seiner Bankverbindung unverzüglich AMG in Schriftform unter Angabe der betroffenen Kundennummer(n), oder soweit dort möglich im Online-Service, anzuzeigen. Soweit es sich nicht um Namen natürlicher Personen handelt, ist der Kunde zum Nachweis des Namens durch entsprechenden Registerauszug verpflichtet. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, ist AMG berechtigt, die für die Ermittlung notwendiger Informationen entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Ferner ist der Kunde gehindert sich auf einen späteren Zugang zu berufen, wenn AMG rechtzeitig Erklärungen an die letzte bekannte Anschrift übersandt hat und es wegen Nachsendung oder erforderlicher Ermittlungen der neuen Anschrift zu Verzögerungen kommt.
5. Nutzung durch Dritte
5.1 Soweit der Kunde die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistung durch Dritte zu vertreten hat, ist er verpflichtet, das Entgelt für diese Leistungen zu zahlen und muss sich deren Verhalten wie eigenes Verhalten zurechnen lassen. Ferner muss er dafür Sorge tragen, dass auch diese sämtliche Kundenpflichten, insbesondere auch nach Ziff. 4.6 dieser Bedingungen, einhalten. 5.2 Der Kunde darf Dritten ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der AMG, die nur aus sachlichen Gründen verweigert werden darf, die bereitgestellte Leistung nicht zur ständigen Alleinnutzung überlassen. 5.3 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der AMG, die im freien Ermessen der AMG steht, die bereitgestellte Leistung weder ganz noch teilweise gewerblich oder in anderer Weise gegen Entgelt an Dritte überlassen (Resale). Bei einem Verstoß kann AMG gemäß Ziff. 10.2 c) den Vertrag fristlos kündigen. Ferner kann AMG vom Kunden verlangen, so gestellt zu werden, wie AMG ohne die Nutzung stünde.
6. Zahlungsbedingungen 6.1 Die vom Kunden an AMG zu zahlenden Entgelte bestimmen sich nach der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste für die vertraglich vereinbarte Leistung. AMG veröffentlicht, unabhängig von der gegenüber dem Kunden gültigen Preisliste, seine aktuell gültigen Preislisten zu von AMG allgemein angebotenen Leistungen auf seiner Internetseite www.amgroup-es.com. Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes ist AMG berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Wegen einer sonstigen Änderung der jeweiligen Preisliste gilt Ziff. 11 entsprechend. 6.2 Monatlich berechnete nutzungsunabhängige Entgelte sind im Voraus zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit der betriebsfähigen Bereitstellung der Leistung. Sind monatlich zu zahlende Entgelte für Teile eines Kalendermonats zu zahlen, wird jeder Tag des Monats, für den eine Zahlungspflicht besteht, mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet. 6.3 Alle übrigen Entgelte sind von dem Kunden jeweils nach Leistungserbringung zu zahlen. 6.4 Spätestens zehn Tage nach Zugang einer Rechnung muss der Rechnungsbetrag auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Soweit eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird AMG das von dem Kunden geschuldete Entgelt vom Konto abbuchen. Der Kunde hat nach Zugang der Rechnung für eine ausreichende Deckung zu sorgen. 6.5 AMG ist berechtigt, bei Verzug des Kunden für jede Mahnung vom Kunden den Ersatz für den entsprechenden Aufwand zu verlangen. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt. 6.6 Erteilt AMG im Rahmen einer Verständigung mit dem Kunden über Folgen geltend gemachter Pflichtverletzungen dem Kunden eine Kulanzgutschrift, wird diese mit bestehenden, und soweit die Kulanzgutschrift über bestehende Forderungen hinausgeht mit zukünftigen Forderungen verrechnet. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen. 7. Einwendungsausschluss Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der AMG sind gegenüber AMG innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendung, gilt die Rechnung als von ihm genehmigt. AMG wird den Kunden in der Rechnung auf die Möglichkeit der Rechnungseinwendung und auf die Folgen einer unterlassenen Erhebung der Einwendungen innerhalb der Frist hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen bleiben auch nach Fristablauf unberührt. Zur Fristwahrung ist der Zugang der Einwendung bei AMG maßgebend. 8. Aufrechnung / Zurückbehaltung Gegen Ansprüche der AMG kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Darüber hinaus ist der Kunde nur zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 9. Haftung
9.1 AMG haftet für Personenschäden nur, wenn AMG, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen den Schaden schuldhaft herbeigeführt haben. 9.2 Für sonstige Schäden haftet AMG, wenn der Schaden von AMG, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. 9.3 AMG haftet darüber hinaus bei nur leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ("Kardinalpflichten") begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist je Einzelfall auf höchstens Euro 2.500,00 beschränkt. Vorstehende Regelungen gelten für die Verletzung garantierter Beschaffenheiten entsprechend.
9.4 Darüber hinaus ist die Haftung der AMG, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen, je Endkunde von AMG auf Euro 1.250,00 je schadensverursachendes Ereignis beschränkt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
9.5 AMG übernimmt keine Haftung für die Inhalte von Informationen, Leistungen oder Daten, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden. 9.6 Die Haftung von AMG für die Beschädigung oder Vernichtung von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Schaden auf eine Verletzung der in Ziffer 4.9 dieser AGB genannten Sicherungspflichten des Kunden beruht.
9.7 Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. 10. Kündigung
10.1 Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Die vertragliche Mindestlaufzeit und das Recht zur ordentlichen Kündigung ergeben sich aus den jeweiligen sonstigen Vertragsgrundlagen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund sowie aus anderen gesetzlich bestimmten Gründen bleibt hiervon für beide Seiten unberührt.
10.2 Ein wichtiger Grund, der AMG zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn (a) der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte gemäß Ziff. 6.2 und Ziff. 6.3 oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, welcher der durchschnittlich geschuldeten Vergütung für zwei Monate entspricht, in Verzug kommt; soweit auf den Vertrag eine gesetzliche Sonderregelung für das Recht zur Sperre Anwendung findet, ist die fristlose Kündigung nur zulässig, wenn AMG auch zur Sperre berechtigt ist; oder (b) der Kunde eine wesentliche Verpflichtung aus diesem Vertrag („Kardinalpflicht“) verletzt und trotz schriftlicher Mahnung innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mahnung keine geeigneten Maßnahmen trifft, um diese Vertragsverletzung unverzüglich zu beheben. Eine Abmahnung ist bei grob vertragswidrigem Verhalten entbehrlich; oder (c) der Kunde seinen Pflichten gemäß Ziffer 4.6, 4.8 oder 5.3 zuwider handelt (vgl. auch Ziff. 3.5)
10.3 Kündigt AMG den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so kann AMG vom Kunden als pauschalen Schadensersatz für entgangenen Gewinn 75 % der Summe der nutzungs-unabhängigen Entgelte verlangen, die ohne Kündigung der AMG bis zu dem Zeitpunkt entstanden wären, zu dem der Kunde seinerseits den Anschluss hätte frühestens ordentlich kündigen können. Beiden Seiten bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass der Schaden in Wirklichkeit niedriger oder höher ist. 11.Vertragsänderungen
11.1 AMG kann den Vertrag mit dem Kunden durch die Einbeziehung geänderter Allgemeiner oder Besonderer Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und/oder Preislisten mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu deren Inkrafttreten ändern, wenn der Kunde nicht nach Maßgabe der Ziff. 11.2 bis 11.4 widerspricht. Der Kunde wird auf die Änderung in Textform hingewiesen. Der Hinweis muss nicht die geänderten Vertragsgrundlagen selbst enthalten; er muss jedoch mitteilen, wo die geänderten Vertragsbedingungen vom Kunden in zumutbarer Weise eingesehen oder erlangt werden können. 11.2 AMG wird den Kunden bei dem Hinweis auf die Änderung ausdrücklich darüber belehren, dass es als sein Einverständnis zu der Änderung gilt, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung schriftlich der Änderung widerspricht, wobei zur Wahrung der Frist die rechtzeitige Absendung genügt. 11.3 Widerspricht der Kunde trotz Hinweis und ausdrücklicher Belehrung nicht bzw. nicht rechtzeitig, so gilt dies als Einverständnis mit der Änderung und diese tritt mit Ablauf der sechs Wochen in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist. 11.4 Ein Widerspruchsrecht besteht nicht, soweit AMG die Preise bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes gemäß Ziffer 6.1 anpasst. Hier tritt die Änderung mit Bekanntgabe in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist. Ein Widerspruchsrecht besteht ferner nicht, wenn aufgrund der Änderung der Kosten für besondere Netzzugänge anderer Anbieter, der Kosten für Zusammenschaltung anderer Anbieter und/oder Dienste anderer Anbieter AMG die jeweilige Preisliste der Kostenänderung entsprechend anpasst. Ein Widerspruchsrecht besteht ferner nicht, wenn die Änderung keine Nachteile begründet, also für den Kunden lediglich vorteilhaft ist. Ein Nachteil besteht auch dann, wenn eine technische Änderung dazu führen kann, dass der Kunde zur weiteren Nutzung der vertraglichen Leistung auch nur im bisherigen Umfang Investitionen vornehmen muss (z.B. neue Endgeräte, leistungsstärkere PC).
12. Datenschutz / Fernmeldegeheimnis
AMG ist verpflichtet, die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und Fernmeldegeheimnisses zu beachten. Der Kunde kann sich über die beim Auftrag erteilten Datenschutzhinweise jederzeit auf der Homepage (www.amgroup-es.com) über die aktuellen Datenschutzhinweise informieren.
13. Nutzung von Grundstücken 13.1 Soweit durch die vertraglichen Leistungen die Rechte des Eigentümers oder sonst dinglich Berechtigten eines Grundstückes berührt werden, kann AMG den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn kein Nutzungsvertrag gemäß den telekommunikationsgesetzlichen Vorgaben (nachfolgend nur „Nutzungsvertrag“) oder Grundstückseigentümererklärung (nachfolgend kurz GEE) besteht bzw. eine GEE vom dinglich Berechtigten widerrufen wird und der Kunde auf Verlangen der AMG nicht binnen eines Monats den Antrag des dinglich Berechtigten auf Abschluss eines Nutzungsvertrages vorlegt. AMG ist ferner zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der dinglich Berechtigte den Nutzungsvertrag kündigt. 13.2 Legt der Kunde binnen der Frist den Antrag des dinglich Berechtigten auf Abschluss des Nutzungsvertrages vor, kann der Kunde den Vertrag fristlos kündigen, wenn AMG den Antrag gegenüber dem Eigentümer nicht binnen eines Monats durch Übersendung des gegengezeichneten Vertrages annimmt. 13.3 Soweit und solange ein Nutzungsvertrag bzw. eine GEE nicht vorliegen, ist AMG von der Verpflichtung zur Leistung frei. 13.4 Ist der Kunde der Grundstückseigentümer und liegt kein Fall der Ziff. 13.2 vor, bleibt der Bestand des Vertrages von der Leistungsfreiheit der AMG nach Ziff. 13.3 unberührt und der Kunde hat bis zur ordnungsgemäßen Beendigung die nutzungsunabhängige Vergütung weiter zu leisten. 14. Schlichtung, Gerichtsstand
Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Palma de Mallorca Erfüllungsort und Gerichtsstand. AMG behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt. 15. Schlussbestimmungen
15.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.3 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist.
15.2 AMG ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen vier Wochen nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vorstehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündigungsfrist wirksam
15.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestimmung Bezwecktem bzw. Gewolltem am ehesten entspricht.
16. Ergänzende Bedingungen für den Verkauf von Waren
16.1. Eigentumsvorbehalt, Vollstreckung Dritter
Die von AMG verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von AMG. Vollstrecken Gläubiger des Kunden in die verkaufte Ware, hat der Kunde AMG unverzüglich zu informieren. Der Kunde hat AMG in diesem Falle von allen Kosten freizustellen, die AMG durch die Inanspruchnahme Dritter mit der Wahrung der Eigentumsrechte gegenüber dem pfändenden Gläubiger entstehen, soweit diese erforderlich und angemessen sind und nicht vom pfändenden Gläubiger zu erstatten sind. 16.2. Gewährleistung beim Verkauf von Waren
16.2.1 Soweit nicht nachfolgend anderes bestimmt ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängeln der Ware nach den gesetzlichen Bestimmungen.
16.2.2 Sofern der Kunde kein Verbraucher, weil er keine natürliche Person ist oder im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, hat AMG das Recht, den Kunden zunächst auf die Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen gegenüber einem Dritten zu verweisen. Ist diese fruchtlos, bleibt das Recht des Kunden unberührt, seine Gewährleistungsrechte nach Maßgabe der vorliegenden Regelungen unmittelbar gegenüber AMG geltend zu machen. Ferner beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden, der nicht Verbraucher ist, ein Jahr. Der Beginn der Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 16.2.3 Schadensersatzansprüche wegen Mängeln der Ware sind nach Maßgabe der Ziff. 9.1, 9.2, 9.3 und 9.6 dieser AGB beschränkt.
Stand: 01.07.2009
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